Der DFB verzichtet bis zur Entscheidung über die von Dynamo eingereichte Schiedsklage auf die Vollstreckung der Urteile des DFB-Sportgerichts vom 5. Juni und des DFB-Bundesgerichts vom 6. August.
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Sollte die Schiedsklage vollständig oder teilweise zurückgewiesen werden, erkennt Dynamo Dresden die Vollstreckbarkeit des Urteils des DFB-Sportgerichts vom 5. Juni an. Die Sanktion würde dann im nächsten auf die Verkündung des Schiedsspruchs folgenden Heimspiel greifen – unabhängig davon, ob der Verein weitere Rechtsmittel einlegt.
"Der Gang vor das Ständige Schiedsgericht ist ein legitimer Schritt von Dynamo Dresden", sagte der DFB-Vizepräsident für Rechtsangelegenheiten, Thomas Bergmann. Mit der getroffenen Vereinbarung hätten beide Parteien eine "sachgerechte Regelung für die Dauer des Schiedsverfahrens" gefunden. Nun gelte es, die unabhängige Entscheidung des Ständigen Schiedsgerichts abzuwarten.
"Skandalspiel" gegen Hertha BSC
Dynamo hatte zunächst gegen die Einzelrichterentscheidung vom 20. Mai, dann auch gegen das Urteil des Sportgerichts vom 5. Juni Einspruch eingelegt und war damit noch eine Instanz höher vor das Bundesgericht gezogen – ohne Erfolg.
Das Urteil bezieht sich auf das "Skandalspiel" gegen Hertha BSC am 4. April: Dort war es zu massiven Ausschreitungen gekommen, weil Fans unter anderem aus dem Dresdner K-Block in Richtung Gästeblock gestürmt waren und Pyrotechnik in diesen geschossen hatten. Das Spiel war zwischenzeitlich für 19 Minuten unterbrochen. Die Berliner waren ihrerseits mit einer Strafe von 152.000 Euro belegt worden.
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