Dass belegten auch die TV-Bilder: Nicht Moussa Ndiaye foulte Lukas Petkov – sondern der Elversberg-Profi stieg Ndiaye regelwidrig auf den rechten Fuß. Nach aktuellen Kriterien darf sich der VAR bei einer Ampelkarte jedoch nicht einschalten. Das ändert sich erst ab der WM im Sommer und damit der neuen Saison. Insofern hatte die Gelb-Rote Karte für Ndiaye als Tatsachenentscheidung Bestand.
Am Montag hat das DFB-Sportgericht entschieden, dass der Winter-Neuzugang aufgrund der Umstände einer Sperre entgeht. Damit steht er für das Heimspiel am Sonntag (13:30 Uhr/Sky) gegen Tabellenschlusslicht Preußen Münster regulär zur Verfügung.
Übliches Vorgehen von Schalke
Im September 2024 war der VfB Stuttgart mit seinem Einspruch bei einem ähnlichen Fall um Kapitän Atakan Karazor erfolgreich gewesen.
Und auch der FC Schalke 04 hatte bereits vor einem Monat erfolgreich Einspruch eingelegt, als das Strafmaß von Stürmer Edin Dzeko nach dessen Roter Karte gegen Hannover 96 nachträglich von zwei Spielen auf eine Partie reduziert wurde. Der Vorsitzende Richter Stephan Oberholz sprach in der Urteilsbegründung am 19. März von einem "Sonderfall".
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