Urteil: Rubiales darf sich Jennifer Hermoso nicht mehr nähern

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Mehr
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Urteil: Rubiales darf sich Jennifer Hermoso nicht mehr nähern

Erste gerichtliche Maßnahmen gegen Luis Rubiales wurden beschlossen.
Erste gerichtliche Maßnahmen gegen Luis Rubiales wurden beschlossen.Profimedia
Der ehemalige spanische Verbandspräsident Luis Rubiales muss sich künftig von Jennifer Hermoso fernhalten. Rubiales darf sich der Fußball-Nationalspielerin nur noch bis auf 200 Meter nähern, entschied ein Untersuchungsrichter.

Luis Rubiales musste sich wegen des Vorwurfs der sexuellen Gewalt vor Gericht verantworten, nachdem er Jennifer Hermoso nach dem WM-Finale gegen deren Willen auf den Mund geküsst hatte.

Richter Francisco de Jorge erließ die entsprechende einstweilige Verfügung am Freitag. Die Staatsanwaltschaft hatte gefordert, dass dieses Verbot sogar für einen Umkreis von 500 Metern gelten soll. Rubiales, der persönlich erschienen war, bestritt erneut jegliches Fehlverhalten. Das berichten mehrere spanische Medien übereinstimmend.

Weitere Maßnahmen gegen Rubiales wurden abgewendet

Der Richter lehnte allerdings den Antrag der Staatsanwaltschaft ab, Rubiales zusätzlich zu verpflichten, sich alle 15 Tage bei einem Gericht zu melden. Auch das Vermögen von Rubiales wurde nicht vorsorglich beschlagnahmt.

Am vergangenen Freitag hatte die spanische Staatsanwaltschaft Anklage erhoben, am Dienstag folgte die offizielle Vorladung für Rubiales.

Vorwurf der Nötigung

Hermoso hatte am vergangenen Mittwoch Anzeige gegen Rubiales erstatte. Sie beschuldigt Rubiales außerdem, sie unter Druck gesetzt zu haben. Sie habe sich unmittelbar nach dem Aufruhr über den Kuss zu seiner Verteidigung äußern sollen, was laut Staatsanwaltschaft als Straftatbestand der Nötigung angesehen werden könnte.

Nach einer kürzlich erfolgten Reform des spanischen Strafgesetzbuchs kann ein nicht einvernehmlicher Kuss als sexuelle Gewalttat betrachtet werden. Die Strafen dafür können nach Angaben der Staatsanwaltschaft von einer Geldstrafe bis zu vier Jahren Gefängnis reichen.