DFL: Vorerst keine Abstimmung über 50+1 - Hoffenheim wieder "normaler" Verein

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DFL: Vorerst keine Abstimmung über 50+1 - Hoffenheim wieder "normaler" Verein
Aktualisiert
Hoffenheim zählt nach dem teilweisen Rückzug von Hopp (r.) nicht mehr als Ausnahmeklub
Hoffenheim zählt nach dem teilweisen Rückzug von Hopp (r.) nicht mehr als AusnahmeklubProfimedia
Die 36 Fußball-Profiklubs werden bei ihrer Versammlung am 11. Dezember nicht wie ursprünglich geplant über die angepasste 50+1-Regel abstimmen. Einen entsprechenden Bericht der Bild-Zeitung bestätigte die Deutsche Fußball Liga (DFL) dem SID. Schon beim jüngsten Treffen am 9. Oktober musste das Thema von der Tagesordnung genommen werden.

Grund für die erneute Verschiebung ist der notwendige Austausch mit dem Bundeskartellamt. Die Behörde hat noch nicht über den Befangenheitsantrag entschieden, der von der Firma des jordanischen Unternehmers Hasan Ismaik (Investor beim Drittligisten 1860 München) gestellt wurde.

Mehr Mitgliederpartizipation und Zahlungen für Ausnahmeklubs

Zudem fehlt noch die grundsätzliche Zustimmung des Kartellamts zu den DFL-Plänen. Das Amt hatte Mitte Juli nach mehrmonatiger Prüfung mitgeteilt, dem von der DFL vorgelegten Anpassungsantrag zustimmen zu wollen - hat dies aber noch nicht getan.

Gemäß der Anpassung sollen für die bereits mit Ausnahmen bedachten Klubs TSG Hoffenheim, Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg künftig weiterreichende Bedingungen greifen. Die Ausnahmeklubs, zu denen Hoffenheim nach dem teilweisen Rückzug von Mehrheitseigner Dietmar Hopp nicht mehr gehört, sollen demnach zu mehr Mitgliederpartizipation und zur Zahlung eines monetären Vorteilsausgleichs verpflichtet werden.

Nach dem grünen Licht des Kartellamtes sollte die DFL-Versammlung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit den Antrag zur Modifikation der Regelung zur Kapitalanlage-Begrenzung absegnen und so für mehr Rechtssicherheit sorgen. Das muss nun ins nächste Jahr verschoben werden.

Hoffenheim: Rückkehr zu Normal-Status

In diesem Rahmen ist die TSG Hoffenheim endgültig wieder als "normaler" Fußball-Bundesligist eingestuft worden. Nach der Zustimmung des Finanzamts hat die Deutsche Fußball Liga (DFL) den geänderten Gesellschaftervertrag angenommen. Damit ist die seit 1. Juli 2015 geltende Ausnahmegenehmigung aufgehoben.

Mehrheitseigner Dietmar Hopp hatte den Klub bereits bei der Mitgliederversammlung im Juni in den Kreis der regulären 50+1-Vereine entlassen. Der Milliardär gab seine Stimmrechtsmehrheit bei der Profi-Abteilung an den Verein zurück.

Damit verzichtete der 83-Jährige auf seinen Sonderstatus. Hopp hielt bisher entsprechend seiner Kapitaleinlage 96 Prozent der Stimmrechte. Sein Kapital wird Hopp im Profibereich belassen.

"Ich bin erleichtert, dass nun alle Voraussetzungen erfüllt und die Änderungen vollzogen worden sind. Damit ist ein Kapitel der TSG-Historie beendet, die dem Klub und mir überwiegend Misstrauen und Anfeindungen eingebracht haben", sagte Hopp: "Ich weiß, dass die 50+1-Regelung, die ich immer befürwortet und in deren Sinn ich stets gehandelt habe, ein hohes Gut im deutschen Fußball darstellt."