Schwere Vorwürfe gegen Rice – NFL verzichtet auf Sanktionen gegen Chief-Star

Rice soll häusliche Gewalt ausgeübt haben
Rice soll häusliche Gewalt ausgeübt habenScott Winters/Icon Sportswire / Newscom / Profimedia

Footballstar Rashee Rice von den Kansas City Chiefs muss nach Vorwürfen häuslicher Gewalt keine Strafe durch die NFL befürchten. Die National Football League (NFL) teilte am Freitag mit, dass eine interne Untersuchung keinen Verstoß gegen die Verhaltensrichtlinien ergeben habe. Gegen den 25 Jahre alten Wide Receiver liegen keine strafrechtlichen Anklagen vor, ein Zivilverfahren ist allerdings weiterhin anhängig.

Seine frühere Partnerin Dacoda Jones wirft dem Super-Bowl-Sieger vor, sie zwischen 2023 und 2025 mehrfach körperlich angegriffen zu haben, auch während ihrer Schwangerschaft. In einer im Februar eingereichten Zivilklage fordert sie mehr als eine Million US-Dollar Schadenersatz wegen "schwerer und dauerhafter Verletzungen". Rashee Rice bestreitet die Vorwürfe.

Die NFL hatte daraufhin eigene Ermittlungen aufgenommen. "Es gab keine ausreichenden Beweise, um festzustellen, dass er gegen die persönliche Verhaltensrichtlinie verstoßen hat", erklärte NFL-Sprecher Brian McCarthy in einer Stellungnahme gegenüber der Nachrichtenagentur AFP – Rice wurde in dem Zusammenhang bislang nicht angeklagt.

Angeblich mehrere Zwischenfälle

In der Klageschrift beschreibt Jones eine Vielzahl mutmaßlicher Übergriffe. Rice habe sie "gegriffen, gewürgt, stranguliert, gestoßen, geworfen, gekratzt, geschlagen und mit dem Kopf gestoßen", zudem mit Gegenständen attackiert.

Fotos mit sichtbaren Verletzungen hatte Jones zeitweise auf Instagram veröffentlicht, den mutmaßlichen Täter jedoch nicht benannt. Rices Anwalt Sean Lindsey verwies darauf, dass Jones zuvor eidesstattlich erklärt habe, Rice habe sie nicht geschlagen, und dankte der NFL für deren Untersuchung.

Rice hatte mit Kansas City im Februar 2024 den Super Bowl gewonnen. 2025 war er bereits für sechs Spiele gesperrt worden, nachdem er sich im Zusammenhang mit einem schweren Verkehrsunfall schuldig bekannt hatte.