In Folge der ersten Instanz hatten die Mainzer das vertragsgemäß vereinbarte Gehalt für den fraglichen Zeitraum bereits gezahlt. El Ghazi hatte unmittelbar nach dem terroristischen Überfall der Hamas im Oktober 2023 einen anti-israelischen Social-Media-Post veröffentlicht, sich aber anschließend dafür entschuldigt und Reue gezeigt.
Deshalb beließen es die Rheinhessen zunächst bei einer Abmahnung. Nach einem erneuten derartigen Post von El Ghazi hatten die Rheinhessen den mittlerweile 30-Jährigen fristlos gekündigt.
Meinungsfreiheit
Das Landesarbeitsgericht legte den Fall so aus, dass die Meinungsfreiheit gegenüber den Arbeitgeberinteressen überwiege. Eine fristlose Kündigung sei folglich nicht gerechtfertigt gewesen.
Diese Entscheidung habe der Klub "zu akzeptieren", sagte der Vereins- und Vorstandsvorsitzende Stefan Hofmann. Allerdings halte der FSV Mainz 05 "inhaltlich" an seiner "Position fest: Auf Basis der Werte und Überzeugungen, die ausmachen, ist eine Weiterbeschäftigung von Personen, die sich im fundamentalen Widerspruch zu eben jenen äußern und verhalten, auch in Zukunft ausgeschlossen."
Mittlerweile spielt El Ghazi in Katar bei Al-Sailiya SC.
