Dem Prozedere folgend wurde jeder betroffene Verein schriftlich um eine Stellungnahme gebeten. In der Vergangenheit richtete sich das Strafmaß zumeist nach der Länge der jeweiligen Unterbrechung. Nach jetzigem Stand der Dinge könnte nur eine politische Entscheidung der DFB-Spitze zu einer Straffreiheit führen.
Keller und Wehrle hatten sich für Straffreiheit eingesetzt
Nach dem Erfolg der Fans im Kampf gegen den Einstieg eines Investors bei der Deutschen Fußball Liga (DFL) hatten Sport-Geschäftsführer Christian Keller vom 1. FC Köln und Vorstandsboss Alexander Wehrle vom VfB Stuttgart für eben jene Straffreiheit plädiert.
"Wenn die DFB-Sportgerichtsbarkeit weitsichtig wäre, würde man nach der DFL-Entscheidung auch die potenziellen Strafgesuche einstellen und Ruhe einkehren lassen", sagte Keller dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. Es habe sich in den vergangenen Wochen um eine "Ausnahmesituation für den gesamten deutschen Profifußball" gehandelt, so Keller, "die nicht über den Strafzumessungsleitfaden abgedeckt ist".
Ähnlich äußerte sich Wehrle. "Nach den letzten Wochen und der Entscheidung, die wir selbst getroffen haben – da jetzt zu kommen und jeden einzelnen Tennisball monetär zu bewerten, damit hätte ich ehrlicherweise auch ein Problem", sagte der VfB-Boss bei Sky: "Das ist ein Thema, das wir dann mit dem DFB diskutieren müssen."