Das Sportgericht hatte das Ligaspiel (1:1) nach einer mündlichen Verhandlung mit 0:2 gegen Union gewertet. Laut DFB sehe die Rechts- und Verfahrensordnung des Verbandes eine Möglichkeit vor, dass sich auch Kiel und St. Pauli an dem Verfahren beteiligen - unter der Voraussetzung, dass die Betroffenen ein "unmittelbares berechtigtes Interesse an der Entscheidung nachweisen".
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Nach Prüfung der schriftlichen Begründungen der Vereine entscheidet das DFB-Bundesgericht, ob das Verfahren im nächsten Schritt schriftlich oder mündlich durchgeführt wird. Eine Verhandlung dürfte frühestens im Lauf des Februars stattfinden.
Drewes von Feuerzeug getroffen
Bochums Torhüter Patrick Drewes war in der Schlussphase der Bundesliga-Partie von einem Feuerzeug getroffen worden, welches aus der Berliner Fankurve geflogen war. Der Torhüter setzte das Spiel nicht fort.